WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR MANDANTEN

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen für Mandanten zur Verfügung.

 

Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie uns bitte jederzeit direkt.

06022 200351

INFORMATIONEN FÜR MANDANTEN

Bitte beachten Sie, dass

 


  • Es uns aus berufsrechtlichen Gründen untersagt ist, anonyme Rechtsberatung zu erteilen. Notwendig ist deshalb, dass Sie uns bei jeder Anfrage ihre komplette Adresse (Name/Firma/Wohnort/Sitz/Straße) benennen.
  • Die sog. „regelmäßige“ Verjährungsfrist nur noch drei Jahre beträgt und der Lauf einer Verjährungsfrist durch Mahnungen alleine nicht gehemmt wird. Teilweise, z.B. im Miet- oder Arbeitsrecht gelten sogar nur sehr kurze Verjährungs-, Ausschluss- oder Klagefristen von wenigen Wochen oder Monaten.
  • Unsere Vergütung sich grundsätzlich an den gesetzlichen Vorschriften, also insbesondere an denen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) orientiert. Anderes gilt nur, wenn Sie mit uns entsprechende einzelvertragliche Regelungen ausdrücklich getroffen haben.
  • In Arbeitsgerichtssachen erster Instanz – auch im Falle des Obsiegens – kein Kostenerstattungsanspruch besteht
  • Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten fünf Jahre nach Beendigung des Mandats erlischt. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist können und spätestens nach Ablauf von zehn Jahren werden die Akten von uns vernichtet. Um zu vermeiden, dass dann noch wichtige Unterlagen vernichtet werden, bitten wir Sie, nach Abschluss des Mandats alle uns zur Bearbeitung überlassenen wichtigen Unterlagen, aber auch alle von uns für Sie erwirkten vollstreckbaren Titel und Vollstreckungsunterlagen, Vereinbarungen etc. nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei uns abzuholen, soweit wir sie Ihnen nicht ohnehin schon übergeben haben.


Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit, in dem Sie



  • Für Mandatserteilungen oder Besprechungen vorab Termine mit uns vereinbaren.
  • Unseren Rechtsanwaltsfachangestellten dabei die gewünschten Auskünfte geben. Diese Fachangestellten unterliegen ebenso der Schweigepflicht wie wir Rechtsanwälte und sind in die Bearbeitung der Mandate eingebunden. Wir müssen zur Vermeidung von Interessenkollisionen und auch wegen unserer arbeitsteiligen Spezialisierungen auf bestimmte Rechtsgebiete schon beim ersten Kontakt erfahren, gegen wen sich unsere Tätigkeit ggf. richtet und um was für eine Rechtsmaterie es dabei gehen soll.
  • Uns bereits zum ersten Besprechungstermin alle den Fall betreffenden Vertragsunterlagen und die gesamte Korrespondenz mit dem Gegner oder sonstigen Beteiligten (bitte möglichst chronologisch geordnet) mitbringen, ebenso Unterlagen zu evtl. eintrittspflichtigen Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherungen.
  • Uns die für die Bearbeitung des Mandats benötigten Unterlagen ggf. schon mit den erforderlichen Kopien zur Verfügung stellen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis

Telefon

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